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Hintergrundartikel zum Thema Filbinger

Artikel aus dem u-asta-info #727 (02.12.2004)

Sauberer Richter, saubere Wehrmacht? Warum immer noch Hans Filbinger?

Über Angela Merkels Vortrag am 2.11. im Audimax wurde in der Presse berichtet. Dass einmal mehr Hans Filbinger zu den geladenen Ehrengästen gehörte, war nicht der Rede wert. Dabei ist doch allgemein bekannt, dass Filbinger mehr ist als nur Ex-Ministerpräsident und Ehrenvorsitzender der CDU Baden-Württemberg. Zwischen 1943 und 1945 war er als Ankläger und Richter der NS-Militärjustiz an Todesurteilen gegen Deserteure beteiligt.

Der NS-Marinerichter und der Ministerpräsident

Der Schriftsteller Rolf Hochhuth hatte 1978 die Lawine losgetreten, die schließlich zum Rücktritt Hans Filbingers führte, der seit 1966 baden-württembergischer Ministerpräsident war und als Freund einer Verschärfung des Radikalenerlasses und der Trockenlegung des „Sumpfes des Terrorismus“ an den Hochschulen galt. In einer Roman-Vorveröffentlichung schrieb Hoch-huth von „Hitlers Marinerichter, der sogar noch in britischer Gefangenschaft nach Hitlers Tod einen deutschen Matrosen mit Nazi-Gesetzen verfolgt hat“, von einem „furchtbaren Juristen“. Filbinger hatte in der Tat noch am 29. Mai 1945 einen Soldaten wegen Gehorsamsverweigerung zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, und ihm „ein hohes Maß an Gesinnungsverfall“ vorgeworfen. Das Landgericht Stuttgart stellte auf Klage Filbingers hin fest, der NS-Jurist habe nicht gegen Strafverfahrensrecht verstoßen. Einen „furchtbaren Juristen“ durfte Hochhuth ihn jedoch weiterhin nennen.

Während des Prozesses hatte sich Filbinger stets mit der Rechtmäßigkeit seines Handelns verteidigt, pointiert im viel zitierten Satz „Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein“. Daneben betonte er, vielen geholfen zu haben, und stellte sich als katholischen „inneren Widerständler“ zum Nazi-Regime dar. Es wurde jedoch ein schlimmerer Fall bekannt: Filbinger hatte 1945 als Ankläger die Todesstrafe für den im November 1943 desertierten 22jährigen Matrosen Gröger gefordert, und auch persönlich das Exekutions-Kommando geleitet. An seiner Opposition zum Nationalsozia-lismus ließ (neben seiner SA-Mitgliedschaft) ein wiederentdeckter Aufsatz des 21jährigen Studenten Filbinger von 1935 zweifeln, in dem er von „rassisch wertvollen Teilen des deutschen Volkes“ geschrieben hatte, und von „Schädlinge(n) am Volksganzen“, die „unschädlich gemacht werden“ würden.

Der Ministerpräsidenten bestritt diese Fakten nicht, erklärte aber, daneben Todesurteile weder beantragt noch verhängt zu haben. Seine Glaubwürdigkeit war ruiniert, als kurze Zeit später zwei Todesurteile bekannt wurden, die er als Richter (in Abwesenheit der verurteilten Deserteure, die flüchtig waren) unterzeichnet hatte. Statt sich von seiner Vergangenheit zu distanzieren, fuhr Filbinger dennoch fort, sich auf selbstgerechte Art und Weise zu verteidigen. Als er auch für die CDU nicht mehr tragbar war, trat er zurück – ohne jede Einsicht: In seinem autobiographischen Werk „Die geschmähte Generation“ (1987) beschreibt sich Filbinger als Opfer verleumderischer linker Hetzkampagnen (zu behaupten, die Stasi habe seine Unterschrift unter den Todesurteilen gefälscht, traut er sich allerdings nicht). In der Spiegel-Rezension des Buches heißt es: „In der Tonlage einer teils weinerlichen, teils aggressiven Selbstrechtfertigung ist das Buch durchzogen von der Weigerung eines konservativen Herrenmenschen, seine eigene Gnadenlosigkeit wahrzunehmen.“

„Antinazionalsozialistische Grundsatztreue“

Bis heute hat sich der 91jährige Hans Filbinger einen erstaunlichen Kreis von Anhängern erhalten. Gerne verteidigen sie ihn mit dem formal korrekten Satz, es gebe kein Urteil von ihm, durch das ein Mensch sein Leben verloren hätte. Dabei wird bewusst verschleiert, dass Filbinger (zumindest) im Fall Gröger als Ankläger die Todesstrafe forderte und bekam, und dass er (zumindest) zwei Todesurteile gegen glücklich geflohene Deserteure fällte. Für einen Einblick in die Weltsicht Filbingers und seines Umfeldes empfiehlt sich die Webpage www.hans-filbinger.de. Hier begegnet er einem als „Marinerichter, der Menschenleben rettete“ und als geheimer Widerstandskämpfer mit „anti-nationalsozialistischer Grundsatztreue“.

Die Art und Weise, wie hier versucht wird, Filbingers Taten zu rechtfertigen, ist aufschlussreich: Erstens seien seine Urteile immer im Rahmen des damals Üblichen gewesen, Desertion sei „regelmäßig mit dem Tode bestraft“ worden. Hochhuth und Co. würden zweitens die geringen Handlungsspielräume der Richter und Ankläger ignorieren, die an Weisungen gebunden gewesen seien – „Nichtbefolgung war Gehorsamsverweigerung“. An Beispielen wird scheinbar belegt, wie Filbinger, so gut er konnte, half – im Umkehrschluss waren dann die Todesurteile, an denen er beteiligt war, von vornherein unvermeidbar. Immer wieder klingt durch, dass Filbingers „Kritiker“ die Umstände des Krieges und die eines diktatorischen Regimes verkennen würden.

Die hier auftauchenden Schutzbehauptungen handeln von lauter Anti-Nazis, die trotz innerer Opposition unter den Umständen eines „totalitären Systems“ Anweisungen befolgten, weil sie mussten. Ähnlich funktioniert das – allen Debatten um die Wehrmachtsausstellung zum Trotz – noch wirkende Dogma von der sauberen Wehrmacht: Entgegen dem Stand der seriösen Forschung wird unterstellt, ein normaler Volksgenosse habe doch höchstens bei vorgehaltener Pistole zu Kriegsverbrechen gezwungen werden können. Entsprechend beurteilen konservative Politiker den Fall Filbinger. Erwin Teufel zum Beispiel schreibt in einem Geleitwort des Buchs „Hans Filbinger – aus neun Jahrzehnten“ (2003), Filbinger werde „wegen seiner Tätigkeit in der Wehrmacht des Zweiten Weltkriegs angegriffen, eine Tätigkeit, in die er zwangsweise kam wie alle Altersgenossen seiner Generation.“ Von Apologien wie dieser oder der Berufung auf die „Notwehr, mit Gehorsam das eigene Leben zu retten“ (Blüm) ist es nicht weit zu dem revisionistischen Paradesatz, wonach die Deutschen die ersten Opfern der Nazis waren.

Der Vorwurf an Filbinger lautet gerade nicht, ein blutrünstiger Ideologe im Stile Freislers gewesen zu sein. Sondern: wie viele andere auch hat er die selbst in der NS-Militärjustiz vorhandenen Handlungsspielräume nicht genutzt, er hat als (nicht gerade kleines) Rädchen in der nationalsozialistischen Mordmaschinerie mitgewirkt. Und Grund dafür war nicht die berechtigte Angst vor Konsequenzen. Diese Befürchtung wäre unberechtigt gewesen – es ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein Militärjurist, der den Vorgaben seines Gerichtsherrn nicht folgte, persönlich gemaßregelt worden wäre – und es gibt auch kein einziges Indiz dafür, dass der staatstragende Jurist Filbinger über-haupt unter Druck gesetzt werden musste. Er war ein „furchtbarer Jurist“, gerade weil er ein ganz normaler NS-Marinerichter war.

Deserteure und „Blutrichter“

Seit 1978 kommt es immer wieder zu Diskussionen um Filbinger, zuletzt im vergangenen Sommer wegen Filbingers Wahl in die Bundesversammlung, und zu rechtlichen Auseinandersetzungen, die der klagemanischen Pensionär anstrengt. Um zu erklären, warum Filbinger immernoch so viel Bedeutung beigemessen wird, muss man Filbinger, den im Gegensatz zu vielen anderen seine NS-Vergangenheit die Karriere kostete, als Symbolfigur in den Kontext der Beschäftigung mit der NS-Militärjustiz und den deutschen Deserteuren stellen, wie es z.B. der Historiker Rolf Surmann tut.

Auf beispiellos brutale Art und Weise hat die NS-Militärjustiz zehntausende Todesurteile gegen Deserteure und „Wehrkraftzersetzer“ gefällt, über 20.000 wurden exekutiert. Bis zum (gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP verabschiedeten) Bundestagsbeschluss vom 17. Mai 2002, der die Urteile der NS-Militärjustiz aufhob, galten Deserteure als vorbestraft, ganz zu schweigen von Entschädigungen. Von konservativer Seite hat in der Bundesrepublik nie Bereitschaft bestanden, die Deserteure zu rehabilitieren. Ihre Verweise auf die angeblich in jeder Armee nötige Disziplin unterstellen, die Wehrmacht sei eine Armee wie jede gewesen, und nicht ein Instrument im Vernichtungskrieg, der die Unterwerfung der Welt unter eine verbrecherische Rassen-Ideologie zum Ziel hatte. Noch aus dem Kaiserrecht stammende autoritäre Vorstellungen von Staatlichkeit werden hierbei sichtbar, wenn Einzelnen jedes Recht abgesprochen wird, über die moralische Richtigkeit staatlicher Kriegsführung zu entscheiden und – aus welchen Gründen auch immer – die eigene Teilnahme zu verweigern.

Die Rehabilitierung der Deserteure bedeutet nämlich indirekt auch eine Anklage der (Militär-)Juristen. Nachdem er jahrzehntelang die Aufarbeitung der Verbrechen der „Mörder in der Robe“ (Helmut Kramer) verhindert hatte, rang sich der Bundesgerichtshof 1995 dazu durch, die in der NS-Militärjustiz tätig gewesenen Richter als „Blutrichter“ zu bezeichnen, die sich eigentlich „wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Kapitalverbrechen hätten verantworten müssen“. Das dennoch anhaltende Beharren auf der Sauberkeit der NS-Militärjustiz ist laut Surmann ein symbolisches Thema für das Verhältnis von Konservativen zum Nationalsozialismus, denn die Wehrmachtsjustiz war ebenso wie hohe Wehrmachtsränge fast ausschließlich deutschnationalen Konservativen vorbehalten.

Dass die mangelnde Auseinandersetzung mit der Vergangenheit ein schlechtes Omen für die Zukunft ist, zeigt das von Filbinger gegründete Studienzentrum Weikersheim (SZW). Dieser mit staatlichen Geldern geförderte Think Tank spielt eine wichtige Rolle beim Projekt der sogenannten „Neuen Rechten“, die indirekt rechtsextremes und revisionistisches Gedankengut salonfähig machen und den Anschluss zum demokratischen Spektrum herstellen will. Beim SZW trifft man in Präsidiums- und Rednerlisten neben Konservativen wie Teufel oder Schäuble auch auf Gestalten, die dem who is who des deutschen Rechtsradikalismus entstammen. Wobei man an den Spruch Adornos denken mag, wonach bedrohlicher als das Nachleben faschistischer Tendenzen gegen die Demokratie dasjenige in der Demokratie sei.

Starrsinnig hält Filbinger weiterhin daran fest, dass die Entscheidung, sich nicht mehr am deutschen Vernichtungskrieg beteiligen zu wollen, verwerflich gewesen sei. Noch 2003 sagte er in einem Interview mit der BZ: „Wer meuterte, gefährdete das Ganze“.

„Taktische Fehler“

Mit schöner Regelmäßigkeit wird Filbinger zu Veranstaltungen wie der Eröffnung des akademischen Jahres eingeladen, oft sogar persönlich begrüßt. Wie Rektor Jäger die Dinge sieht, kann man vielleicht anhand des von ihm mitverfassten Buches „Hans Filbinger – Der Fall und die Fakten“ (1980) erkennen. Hier übernehmen die Autoren „um der Wahrheit und der Gerechtigkeit willen“, wie es im Vorwort heißt, Filbingers Verteidigung. In Jägers Beitrag über den „Sturz“ Filbingers klingen prominente Versatzstücke konservativer Geschichts(um)deutung an: „Filbinger verhielt sich wie seine ganze Generation, die im Kriege ihre Pflicht tun musste und damit notgedrungen, je nach der ausgeübten Funktion mehr oder weniger dem NS-Regime diente“ (S.169).

Im Resumée steht bei Jäger, Filbinger habe sich in der Debatte um seine Vergangenheit „merkwürdig reaktiv“ verhalten und „taktische Fehler“ begangen (S.174). Das taugt zwar vielleicht als Begründung dafür, warum 1978 schließlich selbst die CDU ihrem Ministerpräsidenten das Vertrauen absprach. Steht es aber am Ende eines solchen Buches, so wirkt das unweigerlich wie der ausdrückliche Verzicht auf den Vorwurf jedweder Schuld. Genau dieser Anschein wird bis heute aufrechterhalten, wenn Filbinger nach wie vor ehrenhalber eingeladen wird. Es bleibt zu hoffen, dass Rektor Jäger nun endlich ein Einsehen hat und weitere Veranstaltungen unserer Universität nicht mehr von dem beschämenden „Ehrengast“ überschattet werden.


erstellt von raph zuletzt verändert: 19.12.2004 22:57
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